
Wohnungsgemeinschaft: Was Mieter und Vermieter beachten sollten
Das Wichtigste in Kürze:
- WGs sind längst mehr als Studentenwohnen
- Vertragsmodell ist entscheidend (gemeinsam, Haupt-/Untermiete, Einzelmietvertrag)
- Küche und Gemeinschaftsräume klar mitvermieten
- Hauptmieter haftet voll gegenüber dem Vermieter
- Nicht jede Wohnung ist WG-tauglich
- Bei Auszug gelten je nach Vertrag unterschiedliche Regeln
- Nachmietersuche abhängig vom Vertragsmodell
- Vertragsänderungen nur mit Zustimmung aller
- WG-Nutzung ist keine dauerhafte Pflicht für Vermieter
Grundlage für eine funktionierende WG
Die vertragliche Gestaltung
- Gemeinsamer Mietvertrag aller WG-Mitglieder
- Alle Bewohner sind gleichberechtigte Mieter und haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Jeder haftet für die gesamte Miete, auch wenn ein Mitbewohner seinen Anteil nicht zahlt.
Hauptmieter mit Untermietern
Eine Person schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter ab und vermietet einzelne Zimmer weiter. Der Hauptmieter trägt die volle Verantwortung gegenüber dem Vermieter.
Einzelmietverträge für jedes Zimmer
Jeder Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Gemeinschaftsräume werden mitvermietet.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Immobilie, der Zielgruppe und dem gewünschten Verwaltungsaufwand ab. Für Vermieter bieten Einzelmietverträge mehr Kontrolle, für Mieter hingegen oft mehr Flexibilität.
Rechte eines Vermieters
Kündigungsrecht des Mietvertrags
Wichtig: Eine Kündigung muss immer fristgerecht und schriftlich erfolgen. Nur so ist sie rechtlich wirksam.
Recht auf Mietkaution
Mieterhöhung
Umlage von Betriebskosten
Rechte im Mietvertrag festhalten
Unser Tipp: Holen Sie sich Unterstützung beim Aufsetzen von Mietverträgen, damit alles gesetzeskonform ist.
Pflichten des Vermieters
Instandhaltungspflicht
Unter Umständen können kleinere Reparaturen auf die Mieter umgelegt werden.
Gartenpflege
Verkehrssicherungspflicht
Hausordnung
Nebenkostenabrechnung
Wohnungsgeberbestätigung
Rechenschaftspflicht
Bereitstellung einer Heizung
Versteuerung der Mieteinnahmen
Rauchmelderpflicht
Irrtümer
Irrglaube zu Rechten und Pflichten von Vermietern
Ein generelles Hautierverbot ist nicht zulässig.
Irrglaube 1: Ständige Erreichbarkeit
Irrglaube 2: Kontrollbesuche durch den Vermieter
Irrglaube 3: Einfache Kündigung wegen Eigenbedarf
Irrglaube 4: Mieterhöhungen nach Belieben
Unterstützung
Hausverwaltung und Vermietervereine
Wichtig zu wissen: Werden Mietschulden auch nach Mahnungen nicht beglichen und die Kündigung nicht eingehalten, bleibt dem Vermieter als letzter Schritt die Räumungsklage.
Fazit
Vermieten lohnt sich
Wenn Sie sich die Fragen stellen „Wie werde ich Vermieter?“ und „Wie finde ich die passende Immobilie“ unterstützen unsere Makler Sie gerne bei der Suche. Sprechen Sie uns an.
Wichtige Fragen & Antworten
Holen Sie sich schnellstmöglich rechtliche Unterstützung, um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. Eine gute Anlaufstelle sind Vermietervereine.
Wichtige Versicherungen für Vermieter sind die Gebäudeversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Mietausfallversicherung. Diese schützen vor Schäden an der Immobilie und unvorhergesehenen Zahlungsausfällen.
Ja, Vermieter dürfen die Miete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr erhöhen, wenn die Maßnahmen den Wohnwert verbessern oder Energiekosten senken. Dies muss dem Mieter rechtzeitig und schriftlich angekündigt werden.
Wenn vertraglich vereinbart, kann der Vermieter den Mieter zur Renovierung auffordern oder die Kosten dafür einfordern. Ohne klare Regelung bleibt der Vermieter auf den Renovierungskosten sitzen.
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