
Eigentümergemeinschaft und Kosten beim Wohnungskauf
Das Wichtigste in Kürze:
- Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird man automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
- Eigentümer besitzen Sondereigentum (Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus).
- Monatlich fällt Hausgeld an – für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklagen.
- Die Eigentümerversammlung entscheidet über Finanzen, Sanierungen und Hausordnung.
- Hausverwaltung organisiert Verwaltung, Buchhaltung und Beschlussumsetzung.
- Instandhaltungsrücklage schützt vor hohen Sonderzahlungen bei Reparaturen.
- Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Gemeinschaft.
- Neue Eigentümer sollten Teilungserklärung, Abrechnungen und Protokolle prüfen.
- Gute Kommunikation und Transparenz sichern Werterhalt und Gemeinschaftsfrieden.
Der Einstieg in die Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft ist rechtlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Sie entscheidet gemeinschaftlich über Instandhaltung, Finanzen und organisatorische Fragen.
Als neuer Eigentümer sind Sie verpflichtet, Hausgeld zu zahlen, sich an gemeinschaftlichen Entscheidungen zu beteiligen und die geltenden Regelungen einzuhalten.
Der wichtigste Unterschied
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum umfasst in der Regel:
- Ihre Wohnung selbst (Räume, Bodenbeläge, Decken, Türen, Wände innerhalb der Wohnung),
- eingebaute Küchen, sanitäre Einrichtungen,
- in sich abgeschlossene Keller- oder Dachbodenräume, sofern sie in der Teilungserklärung explizit genannt sind.
- tragende Wände, Dach, Treppenhaus, Fassade,
- Fenster, Balkone (zumindest Bodenplatte und Brüstung),
- Leitungen, die mehreren Wohnungen dienen (z. B. Strom, Wasser, Heizung),
- Aufzüge, Gartenflächen, Zugangswege und Tiefgaragenzufahrten.
Die Eigentümerversammlung
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan,
- Instandhaltungsrücklage (Rücklagenbildung für Reparaturen),
- Sanierungen oder Modernisierungen (z. B. neue Heizungsanlage, Fassade, Dach),
- Wahl des Verwalters oder des Verwaltungsbeirats,
- Hausordnung und andere gemeinschaftliche Regelungen.
Wer verhindert ist, kann sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.
Unser Tipp
Protokolle vor dem Kauf lesen
- Teilungserklärung,
- Gemeinschaftsordnung,
- letzte drei Jahresabrechnungen,
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.
Die Rolle der Hausverwaltung
Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans,
- Verwaltung der Gemeinschaftskonten,
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung,
- Überwachung von Handwerksarbeiten und Dienstleistern,
- Abschluss von Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung).
Rechte und Pflichten neuer Eigentümer
Zu Ihren Pflichten gehören:
- Zahlung des Hausgeldes,
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen (oder Vertretung),
- Einhaltung der Hausordnung,
- Mitwirkung bei gemeinschaftlichen Entscheidungen.
Zu Ihren Rechten zählen:
- Einsicht in Unterlagen (z. B. Abrechnungen, Verträge),
- Stimmrecht bei Beschlüssen,
- Möglichkeit, Anträge einzubringen,
- Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse.

Ein Hausmeister kann die regelmäßigen Arbeiten in einem Mehrparteienhaus übernehmen.
Kosten
Hausgeld, Nebenkosten und Instandhaltungsrücklage
Monatliches Hausgeld
- Betriebskosten (z. B. Wasser, Müll, Hausstrom, Versicherung),
- Verwaltungskosten,
- Beiträge zur Instandhaltungsrücklage (Sparbeitrag für Reparaturen).
Instandhaltungsrücklage
Tipp: Eine zu niedrige Rücklage kann später zu Sonderumlagen führen – also einmaligen Zusatzkosten für alle Eigentümer.
Sonderumlage
Mehrheit bei Beschlussfassungen
- Einfache Mehrheit: Die meisten Beschlüsse – etwa zur Jahresabrechnung, zum Wirtschaftsplan oder zur Hausverwaltung – werden mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gefasst.
- Qualifizierte Mehrheit: Bei baulichen Veränderungen oder Modernisierungen (z. B. neue Fassade, Photovoltaikanlage, E-Ladestation) verlangt das Gesetz nach § 20 WEG eine größere Zustimmung: Mehr als die Hälfte aller Eigentümer und Miteigentumsanteile müssen zustimmen.
- Einstimmigkeit: Wenn Grundlegendes geändert wird – etwa die Teilungserklärung, die Kostenverteilung oder Sondernutzungsrechte – müssen alle Eigentümer zustimmen.
- Keine Abstimmung nötig: Kleinere Instandhaltungen oder Reparaturen (z. B. Wartung der Heizung, Austausch defekter Lampen) darf die Hausverwaltung im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung selbst veranlassen.
Das WEG sorgt mit klaren Mehrheitsvorgaben für Rechtssicherheit und ein geregeltes Miteinander. Wer die Unterschiede kennt, versteht besser, wann Beschlüsse gültig oder anfechtbar sind.Spezifische Regelungen können sich darüber hinaus in der jeweiligen Gemeinschaftsordnung befinden.
Hausordnung und Gemeinschaftsregeln
Sie regeln u. a.:
- Ruhezeiten und Lärmschutz,
- Nutzung von Gemeinschaftsflächen (z. B. Garten, Waschraum, Stellplätze),
- Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten,
- Haustierhaltung oder Grillen auf dem Balkon.
Eigentümergemeinschaft und Kosten
Wer sich mit den Themen Gemeinschaftseigentum, Hausgeld und Eigentümerversammlung auseinandersetzt, kann finanzielle Überraschungen vermeiden und den Wert seiner Immobilie langfristig sichern. Gut informierte Eigentümer profitieren nicht nur von stabilen Kostenstrukturen, sondern auch von einem harmonischen Zusammenleben in der Hausgemeinschaft.
Häufige Fragen zur Eigentümergemeinschaft und zum Wohnungskauf
Eine Eigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus allen Personen, die in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung gekauft haben. Sie verwalten das gemeinsame Eigentum – etwa Dach, Fassade oder Treppenhaus – gemeinschaftlich nach den Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet sind, z. B. Dach, Außenwände, Fenster, Aufzug, Heizungsanlage und Grundstück. Reparaturen oder Modernisierungen daran dürfen nur gemeinsam beschlossen werden.
Neben dem Kaufpreis fallen monatliche Hausgeldzahlungen an. Das Hausgeld deckt Betriebskosten, Verwaltungskosten und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage ab.
Hinzu kommen eventuell Sonderumlagen, wenn größere Reparaturen anstehen und die Rücklage nicht ausreicht.
Die Höhe des Hausgelds hängt von Lage, Gebäudegröße, Alter und Ausstattung ab.Im Durchschnitt liegen die Kosten bei 2,50 – 5,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Beispiel: Für eine 80 m²-Wohnung sind das etwa 200 – 400 € monatlich.
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