
Erschließungskosten: Vor dem Hauskauf oder Gründstückskauf prüfen
Aber auch bei vermeintlich erschlossenen Grundstücken können Ihnen als Eigentümer noch Kosten von der Gemeinde auferlegt werden.
Diese Erschließungskosten werden von der Gemeinde erhoben und sind erforderlich, um das Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Und auch für Zuwege, Straßenbau und Gehwege können Kosten anfallen. Die Höhe der Erschließungskosten variiert je nach Gemeinde und kann erheblich sein, weshalb es wichtig ist, vor dem Grundstückskauf und Hauskauf den Erschließungszustand zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Erschließungskosten fallen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Versorgungsnetze an.
- Die Kosten variieren je nach Lage und Entfernung zu den Versorgungsnetzen.
- Private Erschließungskosten betreffen Arbeiten innerhalb des Grundstücks, öffentliche bis zur Grundstücksgrenze.
- Die Kommune kann Erschließungskosten bis zu vier Jahre nach Fertigstellung in Rechnung stellen.
- Sparen Sie durch Verzicht auf unnötige Anschlüsse, nachhaltige Energien und alternative Lösungen wie Abwassertanks.
Pflichtausgabe
Was sind Erschließungskosten?
Ohne Erschließung keine Baugenehmigung
Insbesondere Grundstücke, die abseits liegen oder weit von Versorgungszentren entfernt sind, verursachen höhere Erschließungskosten. Bevor Bauarbeiten beginnen können, muss das Grundstück gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erschlossen sein, was von der jeweiligen Gemeinde durchgeführt wird. Die genauen Kosten können regional stark variieren und sollten bei der Planung eines Bauvorhabens sorgfältig einkalkuliert werden.
Kostenverteilung
Wer trägt die Erschließungskosten beim Grundstückskauf?
Aufteilung
Was zählt alles zu den Erschließungskosten?
Eine detaillierte Auflistung der zugehörigen Kosten finden Sie hier.
Technische Erschließungskosten
- Fernwärme
- Elektrizität
- Gasanschluss
- Öffentliche Wasserversorgung
- Kanalisations-Anschluss
Verkehrsmäßige Erschließungskosten
- Gehwege
- Beleuchtung
- Straßenbau
- Telefonanschluss
- Anschluss an Kabel-TV
- Kinderspielplätze
- GrünflächenLärmschutzanlagen
Das Land NRW hat Straßenbaubeiträge abgeschafft
Die neue Regelung schafft mehr Planungssicherheit und macht viele Grundstücke in NRW attraktiver. Dennoch ist beim Grundstückskauf weiterhin Sorgfalt geboten: Für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 beschlossen oder begonnen wurden, können weiterhin Beiträge fällig werden. Außerdem sind andere Kostenarten wie etwa Erschließungsbeiträge in Neubaugebieten von der Abschaffung nicht betroffen. Käufer sollten sich daher weiterhin genau über die örtlichen Gegebenheiten und geplanten Maßnahmen informieren. Insgesamt ist die Neuregelung ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit auf dem Grundstücksmarkt in NRW und ein echter Anreiz für potenzielle Käufer.
Grundlage
Wann ist die Erschließung eines Grundstücks überhaupt erforderlich?
Unterschiede
Öffentliche vs. private Erschließung - Wo liegt der Unterschied?
Öffentliche Erschließungskosten
Private Erschließungskosten
Beide Kostenarten sind unvermeidlich, wenn ein Grundstück voll erschlossen und für den Bau eines Hauses vorbereitet werden soll.
Baurecht
Welche Rechtslage besteht für den Erschließungsbeitrag?
- Baugrenzen und Bauhöhen
- Art der baulichen Nutzung
- Regelungen zur Entwässerung und Versorgung
- Verkehrs- und Grünflächen
- Garagen und Stellplätze
- Lärmschutzmaßnahmen
Auskunft über Bebauungspläne erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Zudem sind Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB innerhalb bereits bebauter Ortsteile zulässig. Dabei müssen die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise in die bestehende Umgebung passen. Auch in diesem Fall muss die Erschließung des Grundstücks gewährleistet sein.
Kostenverteilung
Wer trägt die Erschließungskosten beim Grundstückskauf?
Kostenverteilung
Wie hoch sind die Erschließungskosten?
Abgelegene Grundstücke: Höhere Kosten bei der Erschließung
Die Gemeinden könnten rein rechtlich bis zu 90 % der technischen Erschließungskosten und bis zu 70 % der verkehrsmäßigen Erschließungskosten übernehmen, wobei die genaue Beteiligung in der Gemeindesatzung festgelegt ist.
So viel sollten Sie für die Erschließung einplanen
Wovon hängt die Höhe der Erschließungskosten ab?
Keine Unsicherheiten mehr
Lassen Sie sich von den LBS-Immobilienprofis zu Ihren Erschließungskosten beraten
Kalkulation
Wie werden Erschließungskosten berechnet?
Beispielberechnung
Bei einem Grundstück von 400 Quadratmetern ergibt sich somit eine anrechenbare Fläche von 400 x 1,8 = 720 Quadratmetern. Das führt in diesem Beispiel zu einem Erschließungskostenanteil von 720 x 5 = 3.600 Euro, allein für den Gehweg.
Für andere Erschließungskostenarten gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. So wird der Anschluss an die Wasserversorgung beispielsweise nach der Grundflächenzahl (GRZ) und der bebaubaren Fläche ermittelt. Bei der Gasversorgung wird oft die benötigte Anschlusskapazität als Grundlage für die Verteilung der Erschließungskosten herangezogen.
Zeitpunkt
Wann werden die Erschließungskosten fällig?
Können Erschließungskosten nachträglich erhoben werden?

DIESES BILD IST EIN SCREENHSOT und muss ersetzt werden
Tipps
Wie Sie bei der Erschließung sparen können
Auf unnötige Anschlüsse verzichten
Nachhaltige Energielösungen
Abwassertank als kostengünstigere Lösung
Budgetcheck
Gut geplant ist halb gebaut: Erschließungskosten frühzeitig kalkulieren
Obwohl die Höhe der Erschließungskosten stark von der Lage und den regionalen Gegebenheiten abhängt, können Sie durch gezielte Maßnahmen wie den Verzicht auf unnötige Anschlüsse und die Nutzung nachhaltiger Energielösungen erhebliche Einsparungen erzielen. Eine frühzeitige Planung und ein gründliches Verständnis der anfallenden Kosten helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden und Ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen.
FAQ
Beim Kauf eines Hauses oder eines bereits bebauten Grundstücks spielen Erschließungskosten keine Rolle mehr, da das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist.
Nur wenn nachträglich umfangreiche Umbauten oder Erweiterungen geplant sind, bei denen zusätzliche Anschlüsse benötigt werden, könnten erneut Kosten für die Erweiterung der Erschließung entstehen. Für ein bereits erschlossenes Grundstück fallen ansonsten keine weiteren Erschließungsbeiträge an.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Gemeinde plant, die angrenzende Straße zu erweitern oder zu sanieren. In diesem Fall könnten auf den Grundstückseigentümer möglicherweise noch Straßenausbaubeiträge zukommen.
Die Dauer der Erschließung hängt stark von der jeweiligen Gemeinde ab. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird er von der Kommune geprüft. Wie lange dieser Prüfprozess und die tatsächliche Erschließung dauern, kann je nach Gemeinde und weiteren Faktoren stark variieren. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, in anderen kann er sich über mehrere Jahre erstrecken. Auch die Wetterbedingungen spielen eine wichtige Rolle: Bei gefrorenem Boden oder anhaltendem Regen können Bodenarbeiten nicht durchgeführt werden. Daher ist es empfehlenswert, die Erschließung in wärmere Monate zu verlegen, um mögliche Verzögerungen zu minimieren.
Wenn Ihr Bauland gewerblich genutzt wird oder Sie die Immobilie vermieten möchten, können Sie die Erschließungskosten vollständig steuerlich absetzen. Bei privat genutztem Wohnraum ist dies jedoch nur bedingt möglich. Bei der erstmaligen Erschließung werden die Kosten dem Grundstück zugerechnet, das keine Abschreibung erfordert.
Hausanschlusskosten für Wasser, Strom, Gas und Kanalisation können über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden, da sie den Wert des Gebäudes erhöhen. Ausgaben für die Modernisierung oder Erneuerung von bestehenden Leitungen oder Kanälen gelten als Werbungskosten und sind direkt absetzbar.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.
Ob Sie Erschließungskosten zahlen müssen, können Sie schon vor dem Grundstückskauf anhand der Bodenrichtwertdaten herausfinden. Die zuständige Kommune stellt diese Informationen bereit.
In der Bodenrichtwertkarte gibt das Kürzel „ebf“ an, dass das Grundstück erschließungsbeitragsfrei ist – in diesem Fall fallen keine Erschließungskosten an. „Ebp“ bedeutet hingegen, dass Erschließungskosten anfallen. In diesem Fall ist die Gemeinde Ihr Ansprechpartner für alle öffentlichen Erschließungskosten, einschließlich zeitlicher Planung und voraussichtlicher Kosten.
Für detaillierte Informationen zu den Erschließungskosten für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme können Sie sich an die regionalen Versorgungsdienstleister wenden.
Auch interessant:



