
Spekulationssteuer erklärt: Fristen, Berechnungen und Tipps
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Spekulationssteuer ist fällig bei Immobilienverkäufen innerhalb von 10 Jahren, außer bei Eigennutzung oder Verkäufen nach Fristablauf.
- Die Steuerhöhe hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz (14–45 %) ab; Kosten wie Maklergebühren oder Renovierungen können die Steuerlast senken.
- Bei geerbten Immobilien wird die Spekulationsfrist des Erblassers übernommen, was steuerfreie Verkäufe ermöglichen kann.
- Auslandsimmobilien unterliegen ebenfalls der deutschen Steuerpflicht, es sei denn, Doppelbesteuerungsabkommen greifen oder es liegt Eigennutzung vor.
Erklärung
Was ist die Spekulationssteuer?
Die Rolle der Spekulationsfrist
Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt oder verkaufen Sie diese nach Ablauf der zehn Jahre, sind Sie nicht von der Spekulationssteuer betroffen.
Wichtig: Steuerliche Stolperfallen vermeiden
Steuer
Immobiliensteuer vs. Spekulationssteuer
- Immobiliensteuer: Sie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Steuern, die im Zusammenhang mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien anfallen. Dazu gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird, sowie die Grundsteuer, die jährlich von Immobilieneigentümern gezahlt werden muss. Diese Steuern gelten unabhängig davon, ob eine Immobilie verkauft wird oder nicht.
- Spekulationssteuer: Sie betrifft ausschließlich den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie und wird nur unter bestimmten Bedingungen fällig. Sie ist keine eigenständige Steuerart, sondern Teil der Einkommensteuer (§ 22, § 23 EStG). Relevant wird sie dann, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird.
Steuersatz
Wie hoch ist die Spekulationssteuer aktuell?
- Einkommen bis 11.784 € = 0 %
- Einkommen bis 17.005 € = 14-24 %
- Einkommen bis 66.760 € = 24-42 %
- Einkommen bis 277.825 € = 42 %
- Einkommen ab 277.826 € = 45 %
Faktoren, die die Spekulationssteuer beeinflussen
- Verkaufskosten absetzen: Kosten, die durch den Immobilienverkauf entstanden sind, wie Maklergebühren oder Notarkosten, können ähnlich wie Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden uns mindern den zu versteuernden Gewinn.
- Verrechnung mit Verlusten: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, z. B. mit Wertpapieren oder Kryptowährungen, können Ihre Steuerlast zusätzlich reduzieren.
- Freibetrag: Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt seit dem 01.01.2024 ein Freibetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr. Gewinne bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.
Spekulationssteuer
Wann fällt die Spekulationssteuer an?
- Eine vermietete Immobilie innerhalb der zehnjährigen Frist verkauft wird.
- Ein unbebautes Grundstück vor Ablauf der Spekulationsfrist veräußert wird.
- Die Immobilie aus Privatentnahmen des Betriebsvermögens finanziert wurde.
- Im Zuge von Scheidung oder Gütertrennung eine Immobilie übertragen wird, und diese später mit Gewinn verkauft wird.
Steuerfrei
Wann bleibt der Immobilienverkauf steuerfrei?
- Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist:
Wird die Immobilie erst nach zehn Jahren veräußert, bleibt der Gewinn steuerfrei.
- Eigennutzung:
Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt, entfällt die Steuerpflicht.
Besonderheiten bei geringem Einkommen
Fristen
Welche Fristen gelten für die Spekulationssteuer?
Die 10-Jahres-Frist
Die 3-Jahres-Regel bei Eigennutzung
Gut zu wissen: Ist die Immobilie finanziert, fordert die Bank häufig Vorfälligkeitszinsen, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird.
Wann beginnt die Frist?
Ausnahme bei geerbten Immobilien

Mit einem guten Plan kann man die Spekulationssteuer umgehen.
Voraussetzungen
Kann ich die Spekulationssteuer umgehen?
Ablauf der Spekulationsfrist
Eigennutzung clever einsetzen
Eigennutzung durch Ihre Kinder
Ferienhäuser und Spekulationssteuer
Vorsicht
Achtung: Drei-Objekt-Grenze beachten!
Risiko oder Preisvorteil
Wie kann ich die Spekulationssteuer berechnen?
Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns
Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufskosten
- Anschaffungskosten: Hierzu zählen der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie, Grunderwerbsteuer, Notarkosten und andere Nebenkosten beim Kauf.
- Verkaufskosten: Diese umfassen Maklerprovision, Notargebühren beim Verkauf sowie Renovierungskosten, die den Verkaufswert der Immobilie gesteigert haben.
Steuerlast abhängig vom Einkommen
Beispielrechnung
- Reparaturkosten: 15.000 €
- Kaufnebenkosten: 4.000 € (Notarkosten, Grundbuchgebühren)
- Verkaufskosten: 12.000 € (Maklerprovision, Inseratskosten)
Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns
Angaben | Wert |
---|---|
Verkaufspreis | 450.000 € |
Anschaffungspreis | 350.000 € |
Reparaturkosten | 15.000 € |
Kaufnebenkosten | 4.000 € |
Verkaufskosten | 12.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | 69.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40 % |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 27.600 € |
Für den Verkauf der Immobilie zahlen Sie eine Spekulationssteuer in Höhe von 27.600 €, falls der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt.
Eine präzise Berechnung und das Geltendmachen aller möglichen Abzüge sind der Schlüssel, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Ziehen Sie bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzu, um alle Vorteile optimal zu nutzen.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie?
Lassen Sie sich von den Immobilienexperten der LBSi professionell beraten.
Regelungen für Immobilien im Ausland
Gilt die Spekulationssteuer auch auf geerbte Immobilien oder Immobilien im Ausland?
Geerbte Immobilien
- Wurde die Immobilie vom Erblasser bereits länger als 10 Jahre gehalten, bleibt der Verkauf für den Erben steuerfrei.
- Liegt der Kauf der Immobilie durch den Erblasser weniger als 10 Jahre zurück, kann der Erbe beim Verkauf innerhalb der verbleibenden Frist zur Zahlung der Spekulationssteuer verpflichtet sein.
Immobilien im Ausland
Bei der Besteuerung von Auslandsimmobilien spielen die Steuervorschriften des jeweiligen Landes sowie mögliche Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle. Solche Abkommen können die Steuerlast verringern oder sogar eine vollständige Befreiung von der deutschen Besteuerung bewirken.
Steuerfreiheit
Mit kluger Planung zur Steuerfreiheit
FAQ Spekulationssteuer
Spekulationsgewinne sind steuerfrei, wenn:
• Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist.
• Die Immobilie selbst genutzt wurde und zwar im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren.
• Das Jahreseinkommen, inklusive des Veräußerungsgewinns, unter dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.604 €).
• Geerbte Immobilien verkauft werden, die der Erblasser bereits länger als 10 Jahre besessen hat.
Für die korrekte Berechnung der Spekulationssteuer benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um den steuerpflichtigen Gewinn und mögliche Abzüge zu ermitteln. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:
• Kaufvertrag der Immobilie, der den ursprünglichen Kaufpreis und das Kaufdatum enthält, das den Beginn der Spekulationsfrist markiert.
• Verkaufsvertrag der Immobilie, in dem der Verkaufspreis und das Verkaufsdatum dokumentiert sind.
• Nachweise über Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren, die den Gewinn reduzieren können.
• Nachweise über Verkaufsnebenkosten, z. B. Maklerprovisionen, Kosten für Inserate oder Anzeigen und Notargebühren beim Verkauf.
• Belege für Renovierungs- und Modernisierungskosten, sofern diese den Verkaufswert der Immobilie gesteigert haben.
• Nachweise über Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, wie Wertpapiere oder Kryptowährungen, die mit dem Gewinn verrechnet werden können.
Eine Eigennutzung macht den Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Die Nutzung durch ein Kind zählt ebenfalls als Eigennutzung, wenn währenddessen Kindergeld bezogen wird. Wichtig: Eine Vermietung, auch bei Ferienhäusern, schließt die Steuerfreiheit aus.
Wird die Spekulationssteuer nicht gezahlt, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Nachforderung durch das Finanzamt: Das Finanzamt wird die Steuer samt Zinsen nachfordern. Die Verzugszinsen betragen 0,15 % pro Monat (2024) auf den ausstehenden Betrag.
- Bußgelder und Strafen: Wird die Steuer bewusst nicht angegeben (Steuerhinterziehung), drohen Bußgelder oder in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
- Prüfungen und Verzögerungen: Es kann zu intensiveren Prüfungen und längeren Bearbeitungszeiten durch das Finanzamt kommen, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeutet.
Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Gewinne aus Immobilienverkäufen stets korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater.
Den Verkauf einer Immobilie müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) angeben, wenn der Gewinn steuerpflichtig ist.
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