Spekulationssteuer erklärt: Fristen, Berechnungen und Tipps

Der Verkauf einer Immobilie ist lukrativ – kann aber steuerliche Konsequenzen mit sich bringen. Als privater Immobilienbesitzer sind Sie unter Umständen von der Spekulationssteuer betroffen. Also einer Steuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Doch keine Sorge: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Verkauf steuerfrei. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann die Spekulationssteuer anfällt, wie Sie sie berechnen und welche Fristen und Ausnahmen für Sie relevant sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Spekulationssteuer ist fällig bei Immobilienverkäufen innerhalb von 10 Jahren, außer bei Eigennutzung oder Verkäufen nach Fristablauf.
  • Die Steuerhöhe hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz (14–45 %) ab; Kosten wie Maklergebühren oder Renovierungen können die Steuerlast senken.
  • Bei geerbten Immobilien wird die Spekulationsfrist des Erblassers übernommen, was steuerfreie Verkäufe ermöglichen kann.
  • Auslandsimmobilien unterliegen ebenfalls der deutschen Steuerpflicht, es sei denn, Doppelbesteuerungsabkommen greifen oder es liegt Eigennutzung vor.

Erklärung

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein umgangssprachlicher Begriff für die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie sie in § 22 und § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt sind. Sie wird beim Verkauf einer Immobilie fällig, wenn ein Gewinn erzielt wird. Dieser Gewinn gilt als Einkommen und unterliegt somit der Einkommensteuer.

Die Rolle der Spekulationsfrist

Grundsätzlich gilt: Die Spekulationssteuer betrifft private Immobilienbesitzer, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass in diesem Zeitraum auf eine kurzfristige Wertsteigerung spekuliert wurde. Verkaufen Sie also Ihre Immobilie vor Ablauf dieser sogenannten Spekulationsfrist, kann das Finanzamt den erzielten Gewinn besteuern.
Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt oder verkaufen Sie diese nach Ablauf der zehn Jahre, sind Sie nicht von der Spekulationssteuer betroffen.

Wichtig: Steuerliche Stolperfallen vermeiden

Die genaue Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz und kann daher von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Für Immobilienbesitzer ist es entscheidend, die Spekulationsfrist und deren Ausnahmen zu kennen, um unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.

Steuer

Immobiliensteuer vs. Spekulationssteuer

Die Begriffe „Immobiliensteuer“ und „Spekulationssteuer“ werden im Alltag häufig synonym verwendet. Das stimmt so nicht. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die zwei Begriffe sich auf völlig unterschiedliche steuerliche Regelungen beziehen:
  • Immobiliensteuer: Sie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Steuern, die im Zusammenhang mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien anfallen. Dazu gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird, sowie die Grundsteuer, die jährlich von Immobilieneigentümern gezahlt werden muss. Diese Steuern gelten unabhängig davon, ob eine Immobilie verkauft wird oder nicht.
  • Spekulationssteuer: Sie betrifft ausschließlich den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie und wird nur unter bestimmten Bedingungen fällig. Sie ist keine eigenständige Steuerart, sondern Teil der Einkommensteuer (§ 22, § 23 EStG). Relevant wird sie dann, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird.

Steuersatz

Wie hoch ist die Spekulationssteuer aktuell?

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz, da sie Teil der Einkommensteuer ist. Dieser Steuersatz liegt je nach Steuerklasse und Jahreseinkommen zwischen 14 % und maximal 45 %. Je höher Ihr Einkommen, desto höher fällt der Steuersatz auf den Gewinn aus einem Immobilienverkauf aus. Für 2024 gelten folgende Sätze:
  • Einkommen bis 11.784 € = 0 %
  • Einkommen bis 17.005 € = 14-24 %
  • Einkommen bis 66.760 € = 24-42 %
  • Einkommen bis 277.825 € = 42 %
  • Einkommen ab 277.826 € = 45 %

Faktoren, die die Spekulationssteuer beeinflussen

  • Verkaufskosten absetzen: Kosten, die durch den Immobilienverkauf entstanden sind, wie Maklergebühren oder Notarkosten, können ähnlich wie Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden uns mindern den zu versteuernden Gewinn.
  • Verrechnung mit Verlusten: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, z. B. mit Wertpapieren oder Kryptowährungen, können Ihre Steuerlast zusätzlich reduzieren.
  • Freibetrag: Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt seit dem 01.01.2024 ein Freibetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr. Gewinne bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.

Spekulationssteuer

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Die Steuer wird erhoben, wenn:
  • Eine vermietete Immobilie innerhalb der zehnjährigen Frist verkauft wird.
  • Ein unbebautes Grundstück vor Ablauf der Spekulationsfrist veräußert wird.
  • Die Immobilie aus Privatentnahmen des Betriebsvermögens finanziert wurde.
  • Im Zuge von Scheidung oder Gütertrennung eine Immobilie übertragen wird, und diese später mit Gewinn verkauft wird.

Steuerfrei

Wann bleibt der Immobilienverkauf steuerfrei?

Es gibt zwei wesentliche Ausnahmen, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt:
  1. Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist:
    Wird die Immobilie erst nach zehn Jahren veräußert, bleibt der Gewinn steuerfrei.
     
  2. Eigennutzung:
    Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt, entfällt die Steuerpflicht.

Besonderheiten bei geringem Einkommen

Liegt Ihr gesamtes Jahreseinkommen – inklusive des Veräußerungsgewinns – unter dem Grundfreibetrag von 11.784 € als alleinstehende Person (Stand 2024), greift keine Einkommensteuer und somit auch keine Spekulationssteuer.

Fristen

Welche Fristen gelten für die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist vor allem eine Frage des richtigen Zeitpunkts. Ob Sie beim Verkauf einer Immobilie Steuern zahlen müssen, hängt von den folgenden Fristen ab:

Die 10-Jahres-Frist

Die zentrale Frist für die Spekulationssteuer beträgt zehn Jahre. Das bedeutet: Verkaufen Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, fällt die Steuer auf den Veräußerungsgewinn an. Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Verkauf steuerfrei – unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wurde.

Die 3-Jahres-Regel bei Eigennutzung

Nutzen Sie die Immobilie selbst, können Sie die Spekulationssteuer auch innerhalb der zehn Jahre vermeiden. Voraussetzung: Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren selbst bewohnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Immobilie in diesem Zeitraum gekauft haben oder länger im Besitz hatten.
Gut zu wissen: Ist die Immobilie finanziert, fordert die Bank häufig Vorfälligkeitszinsen, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird.

Wann beginnt die Frist?

Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet mit dem Datum des notariellen Verkaufsvertrags. Entscheidend ist also nicht das Jahr der Schlüsselübergabe oder der Kaufpreiszahlung, sondern das jeweilige Vertragsdatum.

Ausnahme bei geerbten Immobilien

Bei geerbten Immobilien wird die 10-Jahres-Frist des ursprünglichen Eigentümers übernommen. Haben die Erblasser die Immobilie beispielsweise vor acht Jahren gekauft, können Sie die Immobilie bereits nach zwei weiteren Jahren steuerfrei verkaufen.

 
Frau klebt zuversichtlich schauend Postits an eine gläserne Wand

Mit einem guten Plan kann man die Spekulationssteuer umgehen.

Voraussetzungen

Kann ich die Spekulationssteuer umgehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Spekulationssteuer auf den Gewinn aus einem Immobilienverkauf ganz legal umgehen. Dabei spielen vor allem die Nutzung der Immobilie und der Verkaufszeitpunkt eine entscheidende Rolle. 

Ablauf der Spekulationsfrist

Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, ist der Verkauf der Immobilie nach Ablauf der 10-Jahres-Frist die sicherste Option. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der erzielte Gewinn steuerfrei – unabhängig von einer Vermietung oder Eigennutzung der Immobilie. 

Eigennutzung clever einsetzen

Die Spekulationssteuer bei selbst genutzten Immobilien lässt sich vermeiden, indem Sie die Immobilie in den relevanten Randjahren selbst bewohnen. 

Eigennutzung durch Ihre Kinder

Auch die Nutzung durch ein Kind zählt als Eigennutzung – vorausgesetzt, Sie beziehen für das Kind Kindergeld während des gesamten Nutzungszeitraums. In solchen Fällen können Sie die Spekulationssteuer ebenfalls vermeiden. 

Ferienhäuser und Spekulationssteuer

Eigennutzung kann auch bei Ferienhäusern geltend gemacht werden, jedoch nur, wenn Sie das Ferienhaus ausschließlich selbst nutzen. Zwischenzeitliche Vermietung, etwa zu Ferienzwecken, schließt die Steuerfreiheit aus.

Vorsicht

Achtung: Drei-Objekt-Grenze beachten!

Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, gelten Sie laut Bundesfinanzhof als gewerblicher Verkäufer. Dann fallen neben der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Spekulationssteuer an. Achten Sie als Privatperson daher darauf, die Drei-Objekt-Grenze nicht zu überschreiten.

Risiko oder Preisvorteil

Wie kann ich die Spekulationssteuer berechnen?

Die Berechnung der Spekulationssteuer erfolgt auf Basis des Gewinns, den Sie aus dem Immobilienverkauf erzielen. Dieser Gewinn wird als zusätzliches Einkommen behandelt und unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns

Der Gewinn ergibt sich aus der Formel:
Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufskosten
  • Anschaffungskosten: Hierzu zählen der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie, Grunderwerbsteuer, Notarkosten und andere Nebenkosten beim Kauf.
  • Verkaufskosten: Diese umfassen Maklerprovision, Notargebühren beim Verkauf sowie Renovierungskosten, die den Verkaufswert der Immobilie gesteigert haben.

Steuerlast abhängig vom Einkommen

Der berechnete Gewinn wird zu Ihrem Einkommen addiert und entsprechend Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Dieser liegt je nach Jahreseinkommen zwischen 14 % und 45 %.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie verkaufen eine Immobilie für 450.000 €, die Sie ursprünglich für 350.000 € gekauft haben. Während der Besitzzeit und im Verkaufsprozess sind folgende Kosten angefallen:
  • Reparaturkosten: 15.000 €
  • Kaufnebenkosten: 4.000 € (Notarkosten, Grundbuchgebühren)
  • Verkaufskosten: 12.000 € (Maklerprovision, Inseratskosten)

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns


Angaben Wert
Verkaufspreis 450.000 €
Anschaffungspreis 350.000 €
Reparaturkosten 15.000 €
Kaufnebenkosten 4.000 €
Verkaufskosten 12.000 €
Zu versteuernder Gewinn 69.000 €
Persönlicher Steuersatz 40 %
Zu zahlende Spekulationssteuer 27.600 €

Für den Verkauf der Immobilie zahlen Sie eine Spekulationssteuer in Höhe von 27.600 €, falls der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt.
Eine präzise Berechnung und das Geltendmachen aller möglichen Abzüge sind der Schlüssel, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Ziehen Sie bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzu, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie?

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Regelungen für Immobilien im Ausland

Gilt die Spekulationssteuer auch auf geerbte Immobilien oder Immobilien im Ausland?

Die Spekulationssteuer kann sowohl für geerbte Immobilien und für Immobilien im Ausland gelten – allerdings mit besonderen Regelungen. Diese hängen von den individuellen Umständen ab.
 

Geerbte Immobilien

Bei geerbten Immobilien übernimmt der Erbe die Spekulationsfrist des ursprünglichen Eigentümers (Erblassers). Das bedeutet:
  • Wurde die Immobilie vom Erblasser bereits länger als 10 Jahre gehalten, bleibt der Verkauf für den Erben steuerfrei.
  • Liegt der Kauf der Immobilie durch den Erblasser weniger als 10 Jahre zurück, kann der Erbe beim Verkauf innerhalb der verbleibenden Frist zur Zahlung der Spekulationssteuer verpflichtet sein.
Beispiel: Hat der Erblasser die Immobilie vor 8 Jahren gekauft, beträgt die Restlaufzeit der Spekulationsfrist noch 2 Jahre. Ein Verkauf durch den Erben innerhalb dieser 2 Jahre wäre steuerpflichtig.
 

Immobilien im Ausland

Für Immobilien im Ausland gilt ebenfalls die zehnjährige Spekulationsfrist. Wird eine ausländische Immobilie vermietet und innerhalb dieses Zeitraums verkauft, unterliegt der erzielte Gewinn der deutschen Steuerpflicht. Eine Ausnahme bildet die Eigennutzung – in diesem Fall kann die Spekulationssteuer entfallen.

Bei der Besteuerung von Auslandsimmobilien spielen die Steuervorschriften des jeweiligen Landes sowie mögliche Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle. Solche Abkommen können die Steuerlast verringern oder sogar eine vollständige Befreiung von der deutschen Besteuerung bewirken.

Steuerfreiheit

Mit kluger Planung zur Steuerfreiheit

Die Spekulationssteuer greift bei Immobilienverkäufen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, außer bei Eigennutzung oder abgelaufener Frist. Mit einem guten Verständnis der Fristen, Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten können Sie Ihre Steuerlast minimieren und die steuerlichen Konsequenzen optimal steuern. Im Zweifel lohnt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater, um alle Vorteile auszuschöpfen.

FAQ Spekulationssteuer

Wann sind Spekulationsgewinne steuerfrei?

Spekulationsgewinne sind steuerfrei, wenn:


• Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist.
• Die Immobilie selbst genutzt wurde und zwar im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren.
• Das Jahreseinkommen, inklusive des Veräußerungsgewinns, unter dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.604 €).
• Geerbte Immobilien verkauft werden, die der Erblasser bereits länger als 10 Jahre besessen hat.


Welche Dokumente benötige ich für die Berechnung der Spekulationssteuer?

Für die korrekte Berechnung der Spekulationssteuer benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um den steuerpflichtigen Gewinn und mögliche Abzüge zu ermitteln. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:


• Kaufvertrag der Immobilie, der den ursprünglichen Kaufpreis und das Kaufdatum enthält, das den Beginn der Spekulationsfrist markiert.
• Verkaufsvertrag der Immobilie, in dem der Verkaufspreis und das Verkaufsdatum dokumentiert sind.
• Nachweise über Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren, die den Gewinn reduzieren können.
• Nachweise über Verkaufsnebenkosten, z. B. Maklerprovisionen, Kosten für Inserate oder Anzeigen und Notargebühren beim Verkauf.
• Belege für Renovierungs- und Modernisierungskosten, sofern diese den Verkaufswert der Immobilie gesteigert haben.
• Nachweise über Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, wie Wertpapiere oder Kryptowährungen, die mit dem Gewinn verrechnet werden können.


Wie wirkt sich eine Eigennutzung auf die Spekulationssteuer aus?

Eine Eigennutzung macht den Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Die Nutzung durch ein Kind zählt ebenfalls als Eigennutzung, wenn währenddessen Kindergeld bezogen wird. Wichtig: Eine Vermietung, auch bei Ferienhäusern, schließt die Steuerfreiheit aus.


Was passiert, wenn ich die Spekulationssteuer nicht zahle?

Wird die Spekulationssteuer nicht gezahlt, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben:



  1. Nachforderung durch das Finanzamt: Das Finanzamt wird die Steuer samt Zinsen nachfordern. Die Verzugszinsen betragen 0,15 % pro Monat (2024) auf den ausstehenden Betrag.

  2. Bußgelder und Strafen: Wird die Steuer bewusst nicht angegeben (Steuerhinterziehung), drohen Bußgelder oder in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen.

  3. Prüfungen und Verzögerungen: Es kann zu intensiveren Prüfungen und längeren Bearbeitungszeiten durch das Finanzamt kommen, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeutet.


Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Gewinne aus Immobilienverkäufen stets korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater.


Wie melde ich den Verkauf einer Immobilie beim Finanzamt?

Den Verkauf einer Immobilie müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) angeben, wenn der Gewinn steuerpflichtig ist.


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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.