
Das Gebäudeenergiegesetz: Worauf sollte ich vor dem Hauskauf achten?
Daher ist es wichtig zu wissen, was ab 2024 auf Eigentümer zukommt. Muss ich zum Beispiel die bestehende Heizung austauschen, wenn ich ein Haus kaufe? Alle wichtigen Informationen des GEG haben wir für Sie zusammengefasst.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Am 19.04.2023 wurde eine Novelle im Bundeskabinett beschlossen, die einige Änderungen und Vorschriften für Bestandsimmobilien und Neubauten mit sich bringt.
Im GEG finden Sie alle energetischen Anforderungen, die beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Außerdem finden Sie alle Vorgaben zur Wärmedämmstandards, Hitzeschutz, Heizungs- und Klimatechnikvorgaben von Gebäuden. Für Neubauten gibt das GEG an, wie viele Anteile beim Kühlen oder Heizen des Gebäudes aus regenerativen Energien stammen muss. Für Bestandsimmobilien schreibt das Gesetz vor, welche Austausch- und Nachrüstpflichten der Eigentümer hat.
Das Gebäudeenergiegesetz für Neubauten.
Ist der Neubau fertiggestellt, benötigen Bauherren zum Nachweis der Energieeffizienz einen Energieausweis, in dem die CO2 Emissionen des Gebäudes aufgeführt werden. Zudem benötigt die zuständige Baubehörde eine Erfüllungserklärung, in der Sie nachweisen, dass Ihr Neubau den Regelungen des GEG entspricht.
Die Novelle des GEG verunsichert, es gibt aber viele Ausnahmen der Sanierungspflicht
Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude.
Eine Novelle des GEG wurde vom Bundeskabinett am 19.04.2023 beschlossen und am 08.09.2023 im Bundestag verabschiedet. Grundsätzlich zielt die Novelle darauf ab die Energieeffizienz in Bestandsgebäuden zu erhöhen. Gemäß der Novelle gibt es nun eine Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser, aber auch Einfamilienhäuser. Behalten Sie das im Auge, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Denn mit dem Kauf einer Bestandsimmobilie gehen unterschiedliche Austausch- und Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetztes beim Eigentümerwechsel auf Sie über.
Doch es muss nicht unbedingt sofort nach dem Kauf gehandelt werden. Daher informieren Sie sich gut über die Anlagen in der Bestandsimmobilie, die sie kaufen wollen. Hier spielen verschiedene Kriterien eine Rolle:
- Wie groß ist die Gemeinde und hat sie bereits eine Wärmeplanung vorgelegt?
- Wie alt ist die Heizungsanlage?
- Kann man eventuell auf ein Hybridsystem umrüsten?
- Wäre eine Umrüstung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
Gleichzeitig soll es hohe staatliche Förderungen für den Heizungstausch geben.
Sprechen Sie gerne Ihren Makler vor Ort auf die aktuelle politische Lage an. Diese sollte man im Auge behalten und nach entsprechenden Lösungen mit dem Experten vor Ort suchen.
Verpflichtende Heizungsmodernisierungen
Ein sehr wichtiges Thema für Immobilienbesitzer ist die Heizung. Das Gesetz verbietet ab 2024 den Einbau von Heizkesseln (mit Ausnahmen), die ausschließlich mit ÖL, Gas oder Kohle betrieben werden. Aber keine Sorge, Sie müssen Ihre Heizung nicht sofort ersetzen. Sie dürfen Ihre Heizung weiterhin betreiben und bei Störungen auch reparieren (wenn sie noch nicht 30 Jahre alt ist). Heizungsanlagen, die über 30 Jahre alt sind, sollen saniert werden, so dass die neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzt. Erst ab 2045 dürfen Sie keine fossilen Brennstoffe mehr für Ihre Heizungsanlage nutzen.
Mögliche Energien, auf die Sie in Zukunft setzen können:
- Wärmepumpe
- Solarthermieanlage auf dem Dach
- Gasheizung für erneuerbare Gase (wie etwa Biomethan oder Wasserstoff).
- Anschluss an ein Wärmenetz, das erneuerbare Energien nutzt
Muss ab 2024 eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut werden?
Im GEG wurden einige Ausnahmen von der Sanierungspflicht beschlossen:
- Die kommunale Wärmeplanung muss in der Gemeinde vorliegen.
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Die "Großmutter-Regelung": Ist der oder die Hausbesitzer:in über 80 Jahre alt, gibt es keine Sanierungspflicht
- Eine Haverie-Lösung ist im Gesetz vorgesehen, d.h. funktioniert die vorhandene Heizungsanlage plötzlich nich mehr und ist umgehend keine Lösung mit 65% erneuerbaren Energien verfügbar, darf die Heizungsanlage weiterhin z.B. durch eine Öl-und Gasheizung ersetzt werden. Muss dann aber nach einer Übergangsfrist auch wieder ausgetauscht werden.
Energieausweis
Wichtige Fragen & Antworten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Eingeschlossen sind sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.
Das GEG regelt den Energiebedarf von Gebäuden und schreibt Mindeststandards für den Energieverbrauch vor. Außerdem enthält es Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei wird nach Neubau und Bestandsgebäude unterschieden.
Ein klarer Vorteil der energetischen Sanierung ist, dass der Energiebedarf eines Gebäudes gesenkt wird. Das reduziert Energiekosten und den CO2-Ausstoß der Immobilie. Gleichzeitig wirkt sich die Sanierung positiv auf den Wert der Immobilie aus.

