
Das Gebäudeenergiegesetz und das neue Heizungsgesetz: Was gilt aktuell – und was bedeutet das für den Hauskauf?
Stand 25.02.2026
Mit dem aktuellen Eckpunktepapier (vom 24.02.2026) der Bundesregierung kündigt sich nun eine grundlegende Reform an. Gleichzeitig gilt: Das bisherige GEG ist weiterhin geltendes Recht, solange kein neues Gesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde.
Für Kaufinteressierte stellt sich deshalb eine entscheidende Frage:
Was gilt heute – und wie sicher sind die angekündigten Änderungen?
Woraus bestehen die aktuellen Änderungen aus dem Eckpunktepapier?
Wie sicher ist die Umsetzung des Eckpunktepapiers?
Die aktuelle Rechtslage: Was gilt derzeit noch?
Doch auch schon diese Regelungen beinhalten einige Ausnahmen, so dass eine Verpflichtung zum Heizungsartwechsel bei Hauskauf nur in sehr seltenen Fällen besteht.
Vor Abschluss oder Umsetzung größerer Heizungsinvestitionen sollte geprüft werden, ob die kommunale Wärmeplanung bereits existiert am betroffenen Ort, da sie maßgeblichen Einfluss darauf hat, welche Heizlösungen langfristig sinnvoll oder vorgesehen sind. Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung gelten in vielen Fällen Übergangs- und Ausnahmeregelungen, die Eigentümern zusätzliche Flexibilität verschaffen.
Muss beim Hauskauf in 2026 eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut werden?
Im aktuell gültigen GEG wurden einige Ausnahmen von der Sanierungspflicht beschlossen:
- Die kommunale Wärmeplanung muss in der Gemeinde vorliegen.
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Die "Großmutter-Regelung": Ist der oder die Hausbesitzer:in über 80 Jahre alt, gibt es keine Sanierungspflicht
- Eine Haverie-Lösung ist im Gesetz vorgesehen, d.h. funktioniert die vorhandene Heizungsanlage plötzlich nich mehr und ist umgehend keine Lösung mit 65% erneuerbaren Energien verfügbar, darf die Heizungsanlage weiterhin z.B. durch eine Öl-und Gasheizung ersetzt werden. Muss dann aber nach einer Übergangsfrist auch wieder ausgetauscht werden.
Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude.
Doch es muss nicht unbedingt sofort nach dem Kauf gehandelt werden. Daher informieren Sie sich gut über die Anlagen in der Bestandsimmobilie, die sie kaufen wollen. Hier spielen verschiedene Kriterien eine Rolle:
- Wie groß ist die Gemeinde und hat sie bereits eine Wärmeplanung vorgelegt?
- Wie alt ist die Heizungsanlage?
- Kann man eventuell auf ein Hybridsystem umrüsten?
- Wäre eine Umrüstung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
Gleichzeitig gibt es staatliche Förderungen für den Heizungstausch.
Sprechen Sie gerne Ihren Makler vor Ort auf die aktuelle politische Lage an. Diese sollte man im Auge behalten und nach entsprechenden Lösungen mit dem Experten vor Ort suchen.
Energieausweis
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz für Neubauten.
Ist der Neubau fertiggestellt, benötigen Bauherren zum Nachweis der Energieeffizienz einen Energieausweis, in dem die CO2 Emissionen des Gebäudes aufgeführt werden. Zudem benötigt die zuständige Baubehörde eine Erfüllungserklärung, in der Sie nachweisen, dass Ihr Neubau den Regelungen des GEG entspricht.
Die Novelle des GEG verunsichert, es gibt aber viele Ausnahmen der Sanierungspflicht
Entwicklung des GEG beim Hauskauf im Blick behalten
Wichtige Fragen & Antworten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Eingeschlossen sind sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.
Das GEG regelt den Energiebedarf von Gebäuden und schreibt Mindeststandards für den Energieverbrauch vor. Außerdem enthält es Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei wird nach Neubau und Bestandsgebäude unterschieden.
Ein klarer Vorteil der energetischen Sanierung ist, dass der Energiebedarf eines Gebäudes gesenkt wird. Das reduziert Energiekosten und den CO2-Ausstoß der Immobilie. Gleichzeitig wirkt sich die Sanierung positiv auf den Wert der Immobilie aus.

