
Zwangsversteigerung: Schnäppchen-Haus oder Risiko?
Das Wichtigste in Kürze:
- Günstige Kaufoption, da Immobilien unter dem Verkehrswert angeboten werden und Nebenkosten wie Makler- und Notargebühren wegfallen.
- Risikoreicher Immobilienkauf, da Besichtigungen nur eingeschränkt möglich sind, Gutachten unvollständig sein können und es keine Haftung oder Gewährleistung beim Kauf gibt.
- Käufer übernehmen alle bestehenden Verpflichtungen der Immobilie wie Grundschulden oder Mietverträge.
Erklärung
Zwangsversteigerung – Was ist das?
Wie kommt es zur Zwangsversteigerung?
Unser Tipp, um sich vor einer Zwangsversteigerung zu schützen:
Kosten sparen
Chance für Immobilienkäufer
Was ist der Verkehrswert?
Vorbereitung
So funktioniert eine Zwangsversteigerung

Ist eine Zwangsversteigerung die Möglichkeit das eigene Haus mit Garten zu verwirklichen?
Verkehrswert und Gutachten
Versteigerungstermin
Bietphase
Was ist der Verkehrswert?
Wichtig zu wissen: Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Meistbietende neuer Eigentümer (§90 ZVG). Nutzung, Lasten und Gefahren gehen mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses auf den Meistbietenden als neuen Eigentümer über (§56 ZVG).
Nach der Zwangsversteigerung
Außerdem legt das Amtsgericht einen Verteilungstermin fest, um den Erlös aus der Zwangsversteigerung an den oder die Gläubiger zu verteilen.
Risiko oder Preisvorteil
Risiken, Vor- und Nachteile einer Zwangsversteigerung
Unvollständige Gutachten
Vandalismus und Zwangsräumung
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile
- Günstiger Kaufpreis
- Keine Gebühr für Makler und Gutachter
- Zuschlagsgebühr statt teuren Notarkosten
Nachteile
- Eventuell keine Besichtigung möglich
- Ungenaues Gutachten und fehlende Informationen
- Keine Haftung, keine Gewährleistung
- Übernahme von Pflichten wie Grundschulden oder Mietverträge
- Ggf. Zwangsräumung des alten Eigentümers
Wissen
Gut informiert zur Zwangsversteigerung für Ihr Haus
Maklersuche
Ihr Weg zum Traumhaus
FAQ Zwangsversteigerung
Um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Gebote im Auftrag Dritter ist zudem eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Denken Sie außerdem an die Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes als Banküberweisung oder Bankbürgschaft.
Informationen zu bevorstehenden Zwangsversteigerungen finden Sie auf Plattformen wie dem ZVG-Portal oder auf den Websites der zuständigen Amtsgerichte. Aushänge an den Gerichtsstandorten oder regionale Zeitungsanzeigen machen ebenfalls auf Zwangsversteigerungen aufmerksam.
Der Zeitraum bis zur Zwangsversteigerung variiert stark, abhängig von der Dauer des Antragsverfahrens und möglichen rechtlichen Verzögerungen. Bis der Verhandlungstermin festgelegt wird, können einige Monate bis zu mehreren Jahren vergehen.
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